Generelles zum verwandtsein
Als Verwandtschaft bezeichnet man den Zustand, mit einer anderen Person, gleicher Herkunft, durch Familienbeziehungen (Elternteile und Kinder) verbunden zu sein; das Verwandtsein.
Man unterscheidet das Verwandtsein nach:
- naher Verwandtschaft (Sohn, Tochter) und
- entfernter Verwandtschaft (z. B. eine Tante zweiten Grades), Tochter eines Sohnes der Urgroßmutter -mütterlicherseits-.
Grad der Verwandtschaft
Verwandte in gerader Linie stammen voneinander ab und sind rot markiert.
- Elternteil = Verwandtschaft 1. Grades
- Kinder = Verwandtschaft 1. Grades
die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen. - Großelternteil = Verwandtschaft 2. Grades
die Eltern eines Elternteils - Enkel = Verwandtschaft 2. Grades,
die Kinder eines eigenen Kindes - Bruder/Schwester = Verwandtschaft 2. Grades
Geschwisterteile eines unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen. - Urgroßelternteil = Verwandtschaft 3. Grades
die Eltern einer Großmutter oder eines Großvaters - Urenkel = Verwandtschaft 3. Grades
die Kinder eines Enkelkindes - Onkel/Tante = Verwandtschaft 3. Grades
Bruder/Schwester eines Elternteils - Neffe/Nichte = Verwandtschaft 3. Grades
die Kinder von eigenen Geschwisterteilen (Bruder/Schwester) - Altelternteil (Urur) = Verwandtschaft 4. Grades
die Eltern eines Urgroßelternteils - Altenkel (Urur) = Verwandtschaft 4. Grades
das Kind eines Urenkels = Enkelkind eines Enkels - Cousin/Cousine = Verwandtschaft 4. Grades
die Kinder eines Elternteils = Onkel, Tante 2. Grades