Verwandtschaft Pries

Generelles zum verwandtsein

Als Verwandtschaft bezeichnet man den Zustand, mit einer anderen Person, gleicher Herkunft, durch Familienbeziehungen (Elternteile und Kinder) verbunden zu sein; das Verwandtsein.

Man unterscheidet das Verwandtsein nach:

  • naher Verwandtschaft (Sohn, Tochter) und
  • entfernter Verwandtschaft (z. B. eine Tante zweiten Grades), Tochter eines Sohnes der Urgroßmutter -mütterlicherseits-.

    Grad der Verwandtschaft

    Verwandte in gerader Linie stammen voneinander ab und sind rot markiert.

    • Elternteil = Verwandtschaft 1. Grades
    • Kinder = Verwandtschaft 1. Grades
      die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen.
    • Großelternteil = Verwandtschaft 2. Grades
      die Eltern eines Elternteils
    • Enkel = Verwandtschaft 2. Grades,
      die Kinder eines eigenen Kindes
    • Bruder/Schwester = Verwandtschaft 2. Grades
      Geschwisterteile eines unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen.
    • Urgroßelternteil = Verwandtschaft 3. Grades
      die Eltern einer Großmutter oder eines Großvaters
    • Urenkel = Verwandtschaft 3. Grades
      die Kinder eines Enkelkindes
    • Onkel/Tante = Verwandtschaft 3. Grades
      Bruder/Schwester eines Elternteils
    • Neffe/Nichte = Verwandtschaft 3. Grades
      die Kinder von eigenen Geschwisterteilen (Bruder/Schwester)
    • Altelternteil (Urur) = Verwandtschaft 4. Grades
      die Eltern eines Urgroßelternteils
    • Altenkel (Urur) = Verwandtschaft 4. Grades
      das Kind eines Urenkels = Enkelkind eines Enkels
    • Cousin/Cousine = Verwandtschaft 4. Grades
      die Kinder eines Elternteils = Onkel, Tante 2. Grades

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