Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf Webseite erlaubt
Amtsgericht Mettmann |Urteil v. 16.06.2015 – Az.: 25 C 384/15
Im Urteil des Amtsgerichts Mettmann wurde verkündet, dass das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht darstellen. Der volle Text des Urteils ist hier nachzulesen.